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Deutsche Familienversicherung AG: Privathaftpflicht

Deutsche Familienversicherung AG: Privathaftpflicht





DFV Deutsche Familienversicherung AG


Eine Privathaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, allen Versicherten von Schadenersatzansprüchen, die erhoben werden, davon freizustellen. Im Versicherungsfall prüft die Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollte der Versicherte haftpflichtig sein, zahlt die Privathaftpflichtversicherung für die Wiedergutmachung des Schadens. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die jede Privathaftpflichtversicherung ab. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Privathaftpflichtversicherung den Prozess und trägt die Kosten. Kommen Sie deshalb zu Deutschen Familienversicherung AG und erwerben Sie dort eine Privathaftpflichtversicherung.

Absichern mit einer dieser Privathaftpflichtversicherung hilft: Haftpflichtansprüche können sonst teuer werden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder verpflichtet für verursachte Schäden an Personen oder fremden Eigentum, die schuldhaft also auch fahrlässig verursacht wurden, zu haften. Der Verursacher haftet grundsätzlich lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen. Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, hilft Ihnen die Privathaftpflichtversicherung der DFV, die diese Schäden ersetzt. Neben berechtigten Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Die Privathaftpflichtversicherung der DFV unterstützt Sie auch bei diesen Rechtsverfahren und übernimmt z.B. Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren.

Übrigens: mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch auf Reisen und im Urlaub weltweit geschützt. Sie können die Privathaftpflichtversicherung der DFV individuell nach Ihren Bedürfnissen als Single bzw. Einpersonenhaushalt oder für die ganze Familie abschließen. Zu absoluten Topkonditionen und mit umfangreichen Leistungen.Dazu bietet Ihnen die DFV zwei Versicherungsvarianten an. Einmal die Privathaftpflichtversicherung Familie, in der der Versicherungsnehmer, seine im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, seine Lebens- oder Ehepartner und dessen im Haushalt lebende Kinder (gilt auch für Stiefkinder) versichert sind. Volljährige Kinder sind bei der Privathaftpflichtversicherung der DFV so lange versichert, wie sie sich im ununterbrochenen Ausbildungsverhältnis befinden. In der Leistungsvariante Premium der Haftpflichtversicherung sind zudem deliktunfähige Kinder (max. 30.000,- € je Versicherungsfall) und in der häuslichen Gemeinschaft lebende Elternteile und Au-pairs mitversichert.

Und es gibt die Privathaftpflichtversicherung Single, dessen Leistungen sich nur auf den Versicherungsnehmer beziehen. Andere Personen sind nicht im Vertrag mitversichert. Die Versicherungsleistung gilt bei alle Tarif-Varianten weltweit und wenn der Aufenthalt nicht länger als 12 Wochen andauert. Bei mitversicherten Kinder gilt der Schutz bis zu einem Jahr im Rahmen von Schüleraustausch oder ähnlichen Fällen. Sorgen Sie für einen umfassenden Schutz mit Topleistungen zu absoluten günstigen Konditionen und versichern Sie sich bei der Deutschen Familienversicherung AG. Dort sorgt man für Ihr Wohl und hält Wort mit Topprodukten und hervorragendem Service. Sie werden es nicht bereuen.
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