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Versicherungslexikon

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Nachversicherungsgarantie
Der Versicherungsnehmer hat bei vereinbarter automatischer Anpassung das Recht, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Todes- und Erlebensfallkapital sowie die Berufsunfähigkeitsrente können im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ist insgesamt um 6.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente und maximal weitere 50.000 EUR für die Hinterbliebenen- oder Altersversorgung möglich. Zu den folgenden Ereignissen kann man von dieser Option Gebrauch machen:
- Annahme oder Geburt eines Kindes,
- Heirat,
- Verschlechterung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Vollendung des 18., 25., 30., 35., 40., 45. Lebensjahres,
- Abschluss eines Kreditvertrages über mindestens 75.000 EUR,
- Verbesserung der beruflichen Einkünfte um mindestens 10 % in einem Kalenderjahr,
- Aufnahme einer beruflichen Selbstständigkeit.

Nettoaufwand
Abzüglich der Steuerersparnis zu zahlender Beitrag.

Neuwert
Für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötiger Betrag. Die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung sind typische Neuwertversicherungen.höher, bzw. umfassender als der Versicherungsschutz des bestimmten Elternteils sein.

Niederlassungsfreiheit
Das zugestandene Recht eines jeden EU-Versicherers, in jedwedem anderen EU-Land eine Zweigstelle zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten.





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