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Kreditlexikon

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Valuta
Aus dem Italienischen stammend, hat der Begriff „Valuta“ („valere“ = „gelten / wert sein“) in der Finanzwelt 2 verschiedene Bedeutungen: 1. Valuta ist der Sammelbegriff für Fremdwährungen. Hierbei handelt es sich um Sorten (fremdes Bargeld) oder Devisen (fremdes Buchgeld). 2. Das Datum bzw. der Termin für den Beginn der Verzinsung von Krediten oder Guthaben wird auch mit Valuta bezeichnet. Es wird also eine Gutschrift auf einem Konto oder ein Buchungsdatum (auch als Wertstellungszeitpunkt bezeichnet) für eine Belastung bezeichnet. Man spricht in diesem Sinne bei Valuta (oder Valutierung) oft auch von „Wertstellung“.

Variabler Zins
Während der Kreditlaufzeit wird der variable Zins handelt an den aktuellen Marktzins angeglichen. Deshalb heißt dieser auch veränderlicher Zins ohne Zinsbindungsfrist.

Verbraucherkreditgesetz
Seit Januar 1991 ist das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) in Kraft. Private Verbraucher sollen bei der Aufnahme von Darlehen, besonders aber vor missbräuchlichen Kreditbedingungen geschützt werden. Außerdem wqerden Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Dies bedeutet in der Praxis beispielsweise, dass Kreditgeberdie Pflicht haben, dem Kreditnehmer alle wesentlichen Bedingungen eines Darlehens mitzuteilen. Das Verbraucherkreditgesetz verpflichtet die Darlehensgeber bei Vertragsabschluß eine schriftliche Abfassung des Kreditvertrages auszugeben. Weiter werden die Fristen für das Widerrufsrecht, die Widerrufsbelehrung, Kündigungsfristen, Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften und Zahlungsverzugsbeträge etc. neu im Verbraucherkreditgesetz geregelt. Auf Bauspardarlehen oder auf von Bausparkassen gewährte Vorfinanzierungs- oder Zwischenkredite ist das Verbraucherkreditgesetz nicht anwendbar, da nach dem Verbraucherkreditgesetz einzelne Rechte und Pflichten nicht für Darlehensverträge über grundpfandrechtlich gesicherte Kredite Geltung haben.

Verpflichtungskredit
Ein Verpflichtungskredit ist eine Art von Bankkredit, bei dem an den Kreditnehmer vom Kreditinstitut (meist eine Bank) keine Geldleistung erbracht wird (also kein Geld verliehen wird). die Bank verpflichtet sich Stattdessen gegenüber einem Dritten für Leistungen, die ein Kunde diesem dann gegenüber erbringen muß. Zugunsten eines Kreditnehmers geht die Bank also eine Verpflichtung ein und stellt ihren guten Ruf bereit. Dies bedeutet im Klartext, dass die Kundenschuld die Bank begleichen muss, falls diese vom Kunden nicht beglichen werden. Der Bankkunde muss für diese Leistung eine Kommission an das Kreditinstitut zahlen. Diverse Arten von Verpflichtungskrediten werden hierbei unterschieden, z. B. Kautions-, Akzept- und Avalkredite. Das sog. Dokumentarakkreditiv rechnet man ebenfalls zu den Verpflichtungskrediten. Das Gegenstück zum Verpflichtungskredit ist der Geldkredit.

Verzug
Sollte die zu erbringenden Leistungen trotz Fälligkeit und bereits erfolgten Mahnungen von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger nicht geleistet werden, so nennt man das Verzug (bzw. auch – stets schuldhaften – „Schuldnerverzug“). Verschiedene im BGB geregelte Rechtsfolgen werden vom Verzug des Schuldners ausgelöst – allen voran steht hier die Schadenersatzpflicht durch den Schuldner, wobei in erster Linie der Ersatz des Zinsschadens, der dem Gläubiger entsteht, von Bedeutung ist. Mit der ersten Mahnung gerät der Schuldner in Verzug, woraufhin meist auch sog. Verzugszinsen und evtl. anfallende Rechtsanwaltskosten entstehen. Der Schuldner hat auch die Kosten zu tragen, wenn es zu einem Mahnverfahren oder zu einer Klage kommt.

Verzugszins
Gerät ein Schuldner in Verzug (kommt also den gegenüber dem Gläubiger fälligen Leistungen nicht fristgerecht nach), so hat dieser nach bestimmten Vereinbarungen oder aufgrund der Gesetzeslage einen Verzugszins zu zahlen. Verzugszinsen werden meist ab der ersten Mahnung fällig.

Verbundfinanzierung
Wenn die Bank aus Eigenmitteln und/oder aus einer Vielzahl von Krediten verschiedener Banken Darlehen zur Verfügung stellt, so spricht man von einer Verbundfinanzierung.

Verkehrswert
Dieser Wert wird zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt und entspricht dem Verkaufspreis der Immobilie zu jenem Zeitpunkt.

Versicherungsdarlehen
Zur Baufinanzierung bieten Lebensversicherungsgesellschaften Versicherungsdarlehen an. Diese sind mit Hypothekendarlehen kombinierbar. Beiträge zur Lebensversicherung werden anstelle einer Tilgung gezahlt. Die Summe der Auszahlung, die am Ende der Laufzeit abgegeben wird, steht dann nur für die Tilgung des Darlehens zur Verfügung. Der Wert der Beleihung beläuft sich auf maximal 40 bis 60 Prozent bei diesen Versicherungsdarlehen.

Vollamortisation
Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem Leasingbereich. Bei der Vollamortisation wird im Gegensatz zur Teilamortisation der volle Kaufpreis getilgt. In der Regel werden Vollamortisationen für Zubehör (beispielsweise die Dachbox) angewendet, da jenes nach bei Laufzeitende in das Eigentum des Kunden übergeht.

Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn ein Darlehen vor Ende der Fälligkeit außerplanmäßig zurückgezahlt wird, dann verlangt das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der entgangene Zinsverlust des Kreditinstitutes soll durch die Vorfälligkeitsentschädigung abgefedert werden.

Vorlasten
Obwohl bereits Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind, können neue Kredite (Vorlasten) als Grundschuld aufgenommen werden. Die Gläubiger werden bei einer Zwangsvollstreckung in der Reihenfolge der Auflistung dieser Grundschulden befriedigt.

Vorschaltdarlehen
Von einem Vorschaltdarlehen spricht man, wenn bei einem Darlehen der Zins lediglich auf bis zu zwei Jahre festgeschrieben ist. Es kann aber jederzeit bei dem gleichen Kreditgeber anstelle des Vorschaltdarlehens ein Darlehen mit langfristigem Zins vom Darlehensnehmer beantragt werden.

Vorvalutierungszuschlag
Es handelt sich um ein Darlehen, das zur Kaufpreisabwicklung ausbezahlt wird, bevor eine Grundschuld eingetragen ist.





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