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Versicherungslexikon

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Schadenaufwand
Hierbei handelt es sich um Rückstellungen und Zahlungen für die im Geschäftsjahr verursachten Schäden inklusive aller Aufwendungen für eine Schadenregulierung.

Schadenbedarf
Ein Beitragskalkulationsbegriff: Durchschnitt des Schadenaufwands je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine gewisse Versicherungssparte in einem Geschäftsjahr.

Schadendurchschnitt
Je Schadenfall durchschnittlicher Schadenaufwand (zurückgestellt und gezahlt).

Schadenfreiheitsrabatt
Bereits im Voraus wirkmächtige Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); nach der Dauer der Schadenfreiheit bemessen. Nach 18 schadenfreien Kalenderjahren erreichen Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – wie auch in der Vollkaskoversicherung den höchsten Rabatt. Es werden dann nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags gezahlt.

Schadenhäufigkeit
Wie viele Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risiken entfallen, wird in Promille angegeben.

Schadenquote
Prozentual ausgewiesener Anteil der Aufwendungen für Schäden auf die "verdienten" Beiträge eines Geschäftsjahres.

Schadenrückstellung
Fälschlicherweise auch "Schadenreserve" genannt; Zur Deckung zurückgestellte Beträge für verursachte, aber noch nicht abgewickelte Schäden.

Schadenversicherung
Deckt Personen -, Sach - und Vermögensschäden. Das Bereicherungsverbot gilt für den Anspruchsberechtigten. Im Internationalen oft als Nicht-Personenversicherung bekannt: Sachversicherungen (Einbruchdiebstahl -, Feuer -, Leitungswasserversicherung u.a.) sowie Allgemeine Haftpflicht -, Rechtsschutz -, Kraftfahrt -, Transport-, Kreditversicherung u.a.

Schadenzahl
Bei den Mitgliedsunternehmen im Kalenderjahr angefallene Schäden. Entsprechend der Anzahl der Beteiligten werden in der Schadenversicherung Schäden im Beteiligungsgeschäft erfaßt.

Schwankungsrückstellung
Im Schadenverlauf mehrerer Jahre entstehende Schwankungen werden durch Rückstellungen ausgeglichen. Steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben sind zu beachten.

Schweigepflichtentbindungserklärung
Eine im Antrag stehende Klausel. Das Versicherungsunternehmen wird mit der Unterschrift des Kunden ermächtigt, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Krankenhäusern, Ärzten usw. zu prüfen. Seine Ärzte werden mit dieser Erklärung von der Schweigepflicht entbunden.

Selbstbehaltquote
Das Verhältnis der Brutto-Beitragseinnahme zum Netto-Beitrag.

Sozialversicherung
Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Auch Freiberufler, Selbständige, Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr freiwillig angehören. Häufig ist diese die einzige Hinterbliebenen -, Alters - und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da im Allgemeinen die gesetzliche Rentenversicherung aber nur eine Grundversorgung gewährleistet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und dem letzten verfügbaren Einkommen, die um so höher ist, je größer der Verdienst über dem Durchschnitt liegt.

Spartentrennung
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Kranken -, Lebens - und Kreditversicherung nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Eine Spartenkombination läßt die deutsche Versicherungsaufsicht mit diesen Versicherungen nicht zu. Seit 1990 können Rechtsschutzversicherungen auch von Kompositversicherern angeboten werden, wenn ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung bei Schadenfällen übernimmt.

Spätschäden
Die vor dem Bilanzstichtag eingetretenen oder verursachten Schäden, die dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.

Standardtarif
Es handelt sich hierbei um ein Angebot der privaten Krankenversicherer an ältere Versicherte, die über 65 Jahre alt sind und über eine Vorversicherungszeit von über zehn Jahren verfügen. Dieser Tarif begrenzt den Beitrag auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen entsprechen weitestgehend denen der GKV.

Sterbetafel
Die Sterbetafel ist nach dem Rechnungszins wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Der durch den Tod verursachte Schrumpfungsprozeß einer Personengruppe wird hierdurch beschrieben. Unternehmen der Lebensversicherung rechnen mit DAV-Sterbetafeln 1994 T und 1994 R. Durch eine eigene Frauensterbetafel wird der günstigeren Lebenserwartung von Frauen mit der Folge niedrigerer Beiträge Rechnung getragen.

Steuern
Wegen ihres Vorsorgecharakters unterliegt die Lebensversicherung einer besonderen steuerlichen Behandlung. Im Rahmen der Höchstbeträge können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit beträgt für derart steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen allerdings zwölf Jahre. Die Überschußanteile und die ausgezahlte Versicherungssumme sind einkommensteuerfrei, wenn der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt und die Mindestlaufzeit eingehalten wird. Eine Besteuerung von Zinsen aus Lebensversicherungen ist zur Zeit in der Diskussion. Nur die Ertragsanteile sind bei Renten aus einer Lebensversicherung steuerpflichtig. Hierbei handelt es sich um vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung beeinflusst werden. Der Ertragsanteil der Rente beträgt bei einem Rentenbeginnalter von beispielsweise 65 Jahren 27 Prozent. Im Todesfall erbrachte Leistungen unterliegen nur der Erbschaftsteuer, es gelten hier hohe Freibeträge.

Stornoabzug
Bei Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall erfolgt ein Abzug vom Guthaben des Versicherungsnehmers.

Stornoquote
Aufgrund von Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen, Rückkauf und sonstiger vorzeitiger Abgang fortfallende laufende Lebensversicherungsbeiträge, ausgedrückt in Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags.

Sturmschäden
Sind Gebäude, Hausrat oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert, so leisten Versicherer ab der Windstärke 8. Nach den Versicherungsbedingungen ist Sturm eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Gemäß der Beaufort- Skala entspricht diese Windstärke einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro Sekunde bzw. 62 bis 74 km pro Stunde (das Gehen im Freien ist erheblich erschwert, Zweige brechen von den Bäumen). Sollte die Windstärke 8 am Schadensort nicht durch meteorologische Aufzeichnungen nachgewiesen werden können, zahlen die Versicherer dennoch, wenn gewisse, in den Versicherungsbedingungen festgehaltene, Voraussetzungen erfüllt sind. Teil- und Vollkaskoversicherung kommen bei Schäden am Kraftfahrzeug ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen). Durch umherfliegende Gegenstände (Ziegel oder Äste) angerichtete Schäden werden ebenfalls ersetzt. Durch einen Sturm bewirkte Fahrfehler werden nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt, vorausgesetzt es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Personenschäden werden von der Kranken-, Dauerschäden von der privaten Unfallversicherung getragen.

Subsidiaritätsprinzip
Ein Begriff, der ursprünglich aus der katholischen Soziallehre stammt, und wonach auf der obersten Ebene im Staat nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Demnach steht es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu sorgen, die in Eigenverantwortung von den Bürgern selbst gelöst werden können. Der einzelne hat selbst für die Absicherung individueller Risiken Sorge zu tragen. Hilfsweise kommt da das Kollektiv zum Zuge, wo eine Gemeinschaft oder der Einzelne überfordert ist. Dies ist das Wesensmerkmal der Individualversicherung, in einem auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystem.





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