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Versicherungslexikon

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Indirektes Geschäft
Es handelt sich hierbei um ein von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung genommenes Geschäft.

Individualversicherung
Auch als Vertrags- oder Privatversicherung bekannt; Ein alle Versicherungseinrichtungen umfassender Zweig der Vorsorge, der nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Durch den Begriff wird die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes beschrieben. Die Individualversicherung ist im Gegensatz zur Sozialversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Kunden und Versicherern beruhen auf autonomen Entscheidungen. Aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben sich Einschränkungen der Autonomie.

Industrieversicherung
Hierbei handelt es sich um einen Oberbegriff und keinen einheitlichen Versicherungszweig, der verschiedene Deckungenmöglichkeiten industrieller Risiken (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-, Transportversicherung sowie Technische Versicherungen) abdeckt.

Invaliditätsgrad
In der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich der Anspruch auf Versicherungsleistungen nach dem Invaliditätsgrad. Bei unfallbedingtem dauernden Verlust der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) zahlt die Unfallversicherung die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). Der Invaliditätsgrad orientiert sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge von Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfalls. Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent wird meist geleistet.

Invaliditätsversicherung
siehe Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung





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